Ehevertrag
Beratung zur Wahl des Güterrechts sowie öffentliche Beurkundung von Eheverträgen für die konkrete Ausgestaltung,
Abänderung oder Aufhebung des Güterstandes, namentlich Vorschlagszuweisung bei der
Errungenschaftsbeteiligung, der Gütertrennung sowie der
Gütergemeinschaft.
Erbvertrag Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer Nachlassregelung. Mit einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag
kann der zukünftige Erblasser bereits zu Lebzeiten mit Dritten
verbindliche Verpflichtungen eingehen, um sich zum Beispiel durch einen
Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag gegenseitig erbrechtlich zu
begünstigen. Der Erbvertrag ermöglicht ganz auf die individuellen
Bedürfnisse der Vertragsparteien einzugehen. Beispielsweise können
pflichtteilsgeschützte Erben durch Unterzeichnung des Erbvertrages zu
Gunsten Familienangehöriger oder Dritter sogar rechtsgültig auf ihren Pflichtteil
verzichten (sog. Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf).